Donnerstag, 14. August 2008

Hartz-IV- Kinder per Schulgesetz in NRW benachteiligt

Bildquelle Pixelio: (c) mariocopa
In Deutschland gibt es - wie Sie wissen - eine Schulpflicht....aber keine generelle Lernmittelfreiheit und keine Übernahmeverpflichtung für Schülertransportkosten .

Bildung ist "Ländersache" . In NRW war die CDU angetreten, den bestehenden "Bildungsnotstand" abzubauen. Leider sprechen die Fakten eher für das Gegenteil:

...und das trifft insbesondere Kinder aus armen Herkunftsfamilien.......Dabei war es auch schon zuvor "Lehreralltag", dass in vielen "Lehrertaschen" zusätzliche Farbstifte, Malutensilien, Hefte, Kunstblöcke etc. etc. auf Vorrat lagen, um sozial benachteiligten Kindern die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Auch die Autorin dieses Beitrages hat oft aus ihrem eigenen Fundus dazu beigesteuert, dass Hartz-IV-Kinder und Kinder aus überschuldeten Familien ein Ausschluss wegen fehlender Arbeitsmittel erspart blieb.....

Seit 2005 müssen nun Eltern mit Hilfe der bereits schon zu niedrig angesetzten Hartz-IV-Beträge neben Heften, Stiften, Materialien für den Kunst-, Handarbeits- und Turnunterricht etc. etc. auch die Schulbücher und Schülertransportkosten aus den Hartz-IV-Beiträgen finanzieren.

Diese Regelung geht nun in das 3. Jahr, die Lebenshaltungs- , Wohnungs- und Energiekosten sind zwischenzeitlich auch gestiegen. Längst ist ein "menschenwürdiges" Leben und Teilhaben an einer geregelten Bildung und Ausbildung für Hartz-IV-Kinder nicht mehr umsetzbar. Wie ich bereits berichtet habe, hatte Thilo Sarrazin den Hartz-IV-Empfängern ein ungesundes und für Kinder nicht entwicklungsangemessenes Hartz-IV-Menü vorgeschlagen (Das Hartz IV-Tages-Menü von Thilo Sarrazin - ungesund und für Kinderernährung nicht geeignet)

Schulpolitiker und Landesregierungen, welche eine solche Benachteiligung von Kindern aus sozial-schwachen Familien dulden, denken kaum an die Zukunft der Kinder und auch nicht an die Zukunft unseres Landes. Denn die heutige Benachteiligung in unserem Bildungssystem, mangelnde finanzielle Ausstattung und fehlende Fördermöglichkeiten, lassen gerade dieses Klientel viel eher wieder in den Hartz-IV-Kreislauf zusammen mit ihren Kindern eintreten....

Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel und Schulfahrten für Hartz -IV Bezieher in NRW gestrichen
Zitat:
Nach §§ 96, 97 Schulgesetz NRW vom 27.1.2005 gilt nun, dass nur noch Schüler, die Leistungen nach SGB XII beziehen, von dieser Zuzahlung befreit werden - wohl wissend, dass es damit praktisch keine Anspruchsberechtigten mehr gibt. Arbeitslosengeld II -Bezieher, in deren Haushalten nahezu alle der betroffenen Kinder wohnen, sollen diese Kosten aus dem Existenzminimum übernehmen, obwohl ihre Kinder nach SGB II keine höheren Regelleistungen bekommen als nach SGB XII und obwohl insgesamt die Regelsätze für Kinder ab 7 Jahren gegenüber den Regelsätzen der Sozialhilfe schon, durch die Regelsatzverordnung der rot-grünen Bundesregierung um 5 - 10% abgesenkt worden, sind. Die Befreiung, die jetzt noch notwendiger wäre, als für die ehemaligen Sozialhilfebezieher, ist damit parallel zur Hartz IV Reform gestrichen worden.

Hintergrund der Regelung ist, dass sich durch die vielen ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher, die jetzt genauso arm sind wie die Sozialhilfebezieher, der Kreis der Berechtigten erweitert hat und dass weder das Land und noch die Kommunen, Mehrbelastungen als Folge der von ihnen ja ansonsten politisch befürworteten zunehmenden Verarmung übernehmen wollen.

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