Donnerstag, 22. Mai 2008

Wenn Lehrer und Schüler zum Opfer blinder Schulpolitik werden....

weil lebensfremde und bürgerfeindliche Bestimmungen völlig absurdes Handeln verlangen.....

Der Fall: Irgendwo in Deutschland an einer Grundschule. Die Grundschule ist Teil eines getrennt arbeitenden "Schulkomplexes" mit einer angegliederten Sonderschule. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sonderschule bzw. alle bestehenden Sonderschulen zu schließen. Dabei kommen ihr auch Elternwünsche zur Integration ihrer sonderschulbedürftigen Kinder in die Regelschule entgegen. Warum nicht, werden Sie sagen. Warum sollen Schüler aus der "Gemeinschaftsschule" ausgeschlossen werden....Integration ist modern und angesagt.......

Nun möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren, ob möglicherweise Sonderschullehrer besonders für Schüler mit Lernbehinderungen und Verhaltensstörungen ausgebildet sein könnten. Sonderschullehrer weisen zumindest besondere Kenntnisse in diesen Problembereichen auf....Möglich, dass jene Eltern mit ihren Integrationswünschen diesen Aspekt außer Acht lassen.....
oder der festen Überzeugung sind, dass ihr Kind schon gar nicht auf die weniger angesehene "Sonderschule" gehöre..........

In diesem Beitrag geht es um die Folgen einer Regelbeschulung für das betroffene Kind, die betroffenen Mitschüler und die betroffenen Lehrkräfte:

Es geht um ein schwer verhaltensgestörtes Mädchen, nennen wir sie Franka*. Franka's* Mutter ist geschieden und wieder verheiratet. Franka's Halbschwester Isolde* ist ein paar Wochen alt, als die Lehrerin Frau Meier* eine dritte Klasse übernimmt. Normalerweise führen Lehrkräfte in diesem Bundesland ihre Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse. Durch die Versetzung einer Kollegin, musste jene Klasse nun ab der dritten Klasse von Frau Meier* weiter geführt werden. Frau Meier* teilt sich diese Klasse mit dem Schulleiter, welcher stundenweise darin tätig ist. Frau Meier* hatte diese Klasse mitsamt jener verhaltensgestörten Schülerin vom Schulleiter anvertraut bekommen, weil sie besonders herausragende Fähigkeiten der Unterrichts- und Klassenführung besitzt. Jene Lehrerin ist knapp über 30 Jahre alt und genießt auch bei Schülereltern ein sehr hohes Ansehen.

Frau Meier* kann stolz auf ihre bisherige Unterrichtstätigkeit zurückblicken: eine Lehrerin, welche für viele die Kriterien einer idealen Lehrkraft erfüllt: hohes Einfühlungsvermögen,Sensibilität, Gesprächskompetenz, Konsequenz, Unterrichtskompetenz und Organisationstalent......

Ja, es ist nur zu verständlich, dass die Schulleitung jene Lehrkraft für diese besondere Herausforderung eingesetzt hat. Frau Meier* holt sich Rat von einer Sonderschulpädagogin, einem Psychologischen Psychotherapeuten und liest entsprechende Fachliteratur um ihrer Klasse und Franka's Bedürfnissen gerecht zu werden......

Geduldig übersteht sie die morgendlichen 5-6 Unterrichtsstunden. Sie versucht sich zu "entspannen", wenn sie in anderen Klassen unterrichten darf und versucht mit den ununterbrochenen Unterrichtsstörungen, Schrei- und Zornesanfällen und den aggressiven, manchmal gewalttätigen Ausbrüchen von Franka fertig zu werden. Es werden Verhaltensprogramme aufgesetzt.....erst wenn mehrere davon scheitern, kann sie eine Umschulung von Franka* beantragen... und auch diese dauert, denn eigentlich gibt es dafür wieder Wartezeiten...

Für Frau Meier* völlig ungewohnt, ist ihr Unterricht nun ständig durchzogen von Franka's* ununterbrochenen Störungen und aggressiven Ausbrüchen. Franka schafft es höchstens 10-15 Minuten einmal ruhig zu sitzen und eine Aufgabe zu machen. Frau Meier* lebt von Wochenende zu Wochenende. Zunehmend fällt die Schulklasse in ihren Leistungen zurück, weil auch die Schüler durch die ständigen Störungen von Franka nicht mehr aufmerksam und konzentriert dem Unterricht folgen können.

Sowohl die Sonderschulpädagogin, als auch der Psychologische Psychotherapeut sehen keine Möglichkeit, dass Frau Meier bei einer Klassengröße von 25 Schülern, Franka's Ausbrüche so beherrschen kann, dass ein störungsfreier Unterricht stattfinden kann.

Frau Meier*, eine ansonsten sehr robuste und leistungsfähige Lehrerin ist zunehmend erschöpft nach ihren Schulvormittagen. Sie kommt von der Schule und muss erst einmal 2-3 Stunden schlafen. Nachts kann sie kaum noch schlafen. Ihre Kräfte schwinden zunehmend und Frau Meier droht ernsthaft krank zu werden....

Ihr "Glück" im "Unglück" des Kindes Franka: Franka verletzt sich selbst so stark, dass sie für vier Wochen in eine psychiatrische Klinik kommt......
und Frau Meier* kann von Stund an nachts wieder bestens schlafen. Für vier Wochen genießt diese Schulklasse eine Ruhe, welche sie zuvor noch nie kennen gelernt hatte, denn Franka* ist ja seit der ersten Klasse dabei......

Nun ist meine - leider - reale Fallbeschreibung noch nicht zu Ende.....denn Franka* kommt zurück und die Schule ist verpflichtet, die Schülerin wieder in den vorherigen Klassenverband aufzunehmen. Eine Alternative gibt es nicht........Da jedoch durch den stationären Aufenthalt sich die Gesamtsituation von Franka* zuhause nicht verändert hat und die Rahmenbedingungen wieder die alten sind, hat sich weder für die Klasse, die Lehrerin und Franka etwas verändert. Auch die Gefahr, dass Franka sich jederzeit etwas antun könnte, ist noch vorhanden.....

So beginnt also dasselbe "Spiel" wieder von vorne...hmm...nein, nicht ganz: denn Frau Meier* und ihre Klasse konnte sich in den vier Wochen nicht ausreichend erholen. Frau Meier* beginnt an sich selbst und an ihren pädagogischen Fähigkeiten zunehmend zu zweifeln, auch wenn die Fachleute ihr verstärkt versichern, dass die Betreuung eines derart schwer verhaltensgestörten Kindes in einem Klassenverband von 25 Schülern auch für Professionelle, d.h. für ausgebildete Fachleute unmöglich ist...

Frau Meier* weiß, dass ihre dritte Klasse hinsichtlich ihrer schulischen Leistung deutlich hinter der Parallelklasse liegt. Sie sieht keine Möglichkeit, wie sie die Leistungsunterschiede noch ausgleichen kann. Frau Meier* muss sich völlig von ihren gewohnten, vorzeigbaren "Leistungen" als Lehrerin verabschieden.. ...

Die Eltern von Franka's* Mitschülern und Mitschülerinnen äußern ihre Unzufriedenheit, Kollegen beklagen sich über die schwierige Situation in Frau Meier's* Klasse. Frau Meier* wird zunehmend depressiv und fühlt sich zwischenzeitlich völlig hilflos der ausweglosen Situation ausgeliefert. Ein Ausweichen ist unmöglich und sie ist an ihrem Limit angekommen.....und wird krank........

Nun müssen die Schulleitung und die Kollegen versuchen...dieser Situation Herr zu werden......

FAZIT:
Eine Schulklasse, d.h. 24 Schüler und ihre Lehrer "leiden" nun fast 3 Schuljahre unter einer "zwangsintegrierten" Schülerin. Die "Stimmung" in der Klasse und bei den Kollegen ist entsprechend gedrückt. Eine angemessene Lernsituation nicht herstellbar....... Wer denkt hier nach? Wenn Vorschriften pädagogisch-psychologisches Handeln völlig unmöglich machen? Lehrerversagen oder Politikversagen?

* Namen der Personen geändert

6 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Beim Lesen des Artikels stellt sich mir die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit der Unterstützung der Lehrkraft im Unterricht durch einen Sonderpädagogen oder dergleichen gibt (z.B. Zivildienstleistende).
Haben Kinder mit erhöhtem Förderbedarf nicht Anspruch auf derartige Hilfe? Wurden also an der betreffenden Schule alle möglichen Mittel ausgeschöpft? Mir ist klar das man viel zu wenig über die Möglichkeiten weiß, sonst könnte ich auch konkreter schreiben und müsste nicht so schwammige Fragen formulieren.

Monika Armand hat gesagt…

"Wurden also an der betreffenden Schule alle möglichen Mittel ausgeschöpft?"
Ja! Eine Sonderpädagogin beriet freiwillig!!! in ihrer Freizeit die zuständige Lehrerin.
Ich kenne das Phänomen ähnlich aus NRW.Im ersten Jahrgang einer Integrationsklasse herrschen optimale Bedingungen (2 Lehrkräfte). Im 2. Jahrgang sind dann 2 Integrationsklassen zu betreuen und die sonderpädagogische Lehrkraft darf sich für zwei Klassen aufteilen. Im 3. Jahrgang wird es dann noch weniger.......

In diesem Fall sind alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Zwischenzeitlich laufen die Eltern der "gesunden" Kinder Sturm. Der Schule und der Lehrerin sind die Hände gebunden. Sie sind als Beamte gehalten sich den obrigkeitsstaatlichen Handlungsbedingungen "unterzuordnen"....

Anonym hat gesagt…

Als ich diese fiktive story las, wurde ich etwas säuerlich!...denn keine intergrative Klasse sollte jemals mit solch einem schwierigen Fall genötigt werden...ist aber auch etwas pauschal dahergesponnen, oder?
Dieses Schreckenszenario darf nicht passieren!!
Zuallererst einmal gibts eine Pädagogin zusätzlich, mindestens!
Des Weiteren sollten natürlich nur solche Fälle intergriert werden wo dies auch möglich scheint...sonst bringt das alles nichts, folglich müssen Fachkräfte, sowie die Eltern und oder die gesetzlichen Betreuer des beeinträchtigten Kindes ständige Rücksprachen mit allen Beteiligten halten, so dass Komplikationen schon im Vorfeld erkannt werden;
In Fallbesprechungen sollte evaluiert wird, wie sich das Kind entwickelt...
Ist ja vielleicht auch für Franka ein unbehaglicher Ort, an dem sie gar nicht sein will...und deshalb schreit sie??

Monika Armand hat gesagt…

@ Anonym
Es wäre schön, wenn diese "Story" fiktiv wäre. Nur: das war bis vor einigen Wochen absolut harte Realität an einer hessischen Grundschule!!!

Anonym hat gesagt…

wenn das so passiert ist...staune ich nicht schlecht!
...und frage mich:Wie oder
wer oder was hat das veranlasst, die Eingliederungshilfe/sozialamt??
Wird überhaupt vorher eine Bewertung/ Einschätzung d. beeinträchtigten Person vorgenommen, ob geeignet oder nicht? Wer evaluiert den Prozess, gab es Ziele die man mit d.Person erreichen wollte?
oder war dort die nächste passend Einrichtung nur einfach zu weit weg und das ganze als Kompromiss-Lösungsversuch?
wenn die Schule sonst nicht intgrativ ist verstehe ich den Ablauf dieser geschichte nicht, welche Institutionen waren denn dafür verantwortlich?

Monika Armand hat gesagt…

@ anonym
Eine Sonderschule ist gleich neben der Grundschule! ;-) Allerdings soll diese geschlossen werden.....

Die Schulbehörden sind dafür verantwortlich, dass die Situation so ist, wie sie ist....

"Wird überhaupt vorher eine Bewertung/ Einschätzung d. beeinträchtigten Person vorgenommen, ob geeignet oder nicht?

Nein, leider nicht. Hier wollten die Eltern um jeden Preis eine Regelbeschulung, d.h. hier ging das Elternrecht vor. Wie in NRW ist ja das Ziel die Integration. So wurde und wird um jeden Preis ein "Integrationsversuch" nach dem anderen gemacht.

Der Einzelne wiegt quasi mehr, wie die Interessen der ganzen Klasse und die notwendigen Bedürfnisse der beteiligten Lehrer.

Ja, man braucht sich über den hohen Burn-Out-Anteil in der Lehrerschaft nicht wundern, denn so ein oder zwei Schuljahre in dieser Form kosten sehr viel Kraft, welche an die Substanz resp. Gesundheit gehen kann....

"Ist ja vielleicht auch für Franka ein unbehaglicher Ort, an dem sie gar nicht sein will...und deshalb schreit sie??"
Mit einem solchen Kind haben alle Probleme, so dass eigentlich ein kompetenter Erwachsener vermutlich schon seine ganze Kraft und Zeit alleine für Franka aufwenden müsste.(Inwieweit hier nicht eine psychiatrische Behandlung notwendig wäre, lässt sich nur mutmaßen, wäre aber wohl denkbar)

Ich denke, diese Dinge scheitern schlicht auch daran, dass öffentliche Träger der Illusion anhängen, man könne alles und jeden therapieren, wenn man es nur lange genug versucht.....

Dass dies ein Fehlschluss ist, zeigt u.a. dieser Fall......

Ich freue mich aber für die betroffene Lehrerin, ihre Schule und Fachkollegen, dass sie im nächsten Schuljahr Franka in einer Sonderschulbetreuung gut aufgehoben wissen dürfen.

Dann geht es daran, die "Co-verhaltensgestörten" Klassenkameraden wieder ins Lot zu bringen. Denn diese haben emotionale, schulische und andere Defizite, welche durch diese Situation entstanden sind.....